Pressemitteilung der Edith-Stein-Gesellschaft Deutschland e.V. vom 22. April 2024 zur gesetzlichen Regelung der Abtreibung

Der Vorstand der Edith-Stein-Gesellschaft Deutschland e.V. (ESGD) widerspricht den Vorschlägen der
von der Bundesregierung eingesetzten Expertenkommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin. Wir raten dringend dazu, den gesellschaftlichen Kompromiss der geltenden Regelung nicht aufzukündigen.
Die Expertenkommission empfiehlt in ihrem Bericht vom 15. April 2024, die im § 218 StGB geregelte Frage der Abtreibung rechtlich neu zu fassen. Hierfür unterteilt die Kommission die Schwangerschaft
in drei Phasen. In der ersten Phase, von der Empfängnis bis zur zwölften Woche, sollen Abtreibungen zukünftig straffrei und legal durchgeführt werden können. Für die zweite Phase bis zur 22. Woche empfiehlt die Kommission, dass der Gesetzgeber Vorrausetzungen zur ebenfalls straffreien Abtreibung definiert. Erst von der 22. Woche an sollen Abtreibungen verboten sein. Zur verpflichtenden Beratung schwangerer Frauen in Konfliktsituationen äußert sich die Kommission uneindeutig.
Weltweit sind Menschen in vielen Staaten zutiefst verschiedener Meinung, wie das Lebensrecht des
ungeborenen Kindes und das Selbstbestimmungsrecht der Frau abzuwägen sind. Umso bemerkenswerter ist es, dass der § 218 StGB ein Spiegel des gesellschaftlichen Ausgleichs ist. Wie sehr extreme Lösungen in dieser Frage Gesellschaften immer tiefer spalten und sich zum Nachteil des ungeborenen Lebens und der Rechte der Frau auswirken, lässt sich z.B. in den USA seit der
sogenannten Roe v. Wade-Entscheidung des Obersten Gerichtshofs beobachten.
Hinzu kommt: Die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen würde der schrecklichen Praxis
geschlechtsselektiver Abtreibungen Tür und Tor öffnen. Diese ist in mehreren Regionen der Erde
Realität. In Deutschland sollte sie niemals legal sein.
Umso wichtiger ist, dass die Bundesregierung den Empfehlungen der Kommission zur reproduktiven
Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin nicht folgt und den gesellschaftlichen Kompromiss in
unserem Land nicht aufkündigt.
Wir schließen uns vollumfänglich den diesbezüglichen Äußerungen des Vorsitzenden der Deutschen
Bischofskonferenz, Bischof Dr. Georg Bätzing, sowie der Präsidentin des Deutschen Caritasverbandes, Eva-Maria Welskop-Deffaa, vom 15. April 2024 an.
Als Vorstand der ESGD wissen wir um die Not, die eine Schwangerschaft für Frauen bedeuten kann.
Allen Frauen, die in einer solchen Notlage sind, gilt unser Mitgefühl. Sie haben Anspruch auf wirksame Maßnahmen der Hilfe und Unterstützung durch die Gesellschaft. Zugleich sind wir überzeugt: Menschliches Leben beginnt nicht erst mit der Geburt, und das ungeborene Kind genießt kein abgestuftes Menschenrecht in verschiedenen Phasen der Schwangerschaft.
Zur Sache: Edith-Stein-Gesellschaft Deutschland e.V.
Die Edith-Stein-Gesellschaft Deutschland e.V. wurde 1994 in Speyer gegründet. Oberstes Ziel der
ESGD, der heute etwa 350 Personen angehören, ist es, das philosophische, pädagogische und religiöse Erbe Edith Steins zu erschließen und zu pflegen. Besondere Anliegen sind der christlich-jüdische und der deutsch-polnische Dialog. Edith Stein wird in der katholischen Kirche als Co-Patronin Europas verehrt. Die Jahrestagung 2024 der ESGD findet am Sitz des Europaparlaments in Straßburg statt.
Kontakt: esgd@bistum-speyer.deDer Vorstand der Edith-Stein-Gesellschaft Deutschland e.V. (ESGD) widerspricht den Vorschlägen der von der Bundesregierung eingesetzten Expertenkommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin. Wir raten dringend dazu, den gesellschaftlichen Kompromiss der geltenden Regelung nicht aufzukündigen.

Die Expertenkommission empfiehlt in ihrem Bericht vom 15. April 2024, die im § 218 StGB geregelte Frage der Abtreibung rechtlich neu zu fassen. Hierfür unterteilt die Kommission die Schwangerschaft in drei Phasen. In der ersten Phase, von der Empfängnis bis zur zwölften Woche, sollen Abtreibungen zukünftig straffrei und legal durchgeführt werden können. Für die zweite Phase bis zur 22. Woche empfiehlt die Kommission, dass der Gesetzgeber Vorrausetzungen zur ebenfalls straffreien Abtreibung definiert. Erst von der 22. Woche an sollen Abtreibungen verboten sein. Zur verpflichtenden Beratung schwangerer Frauen in Konfliktsituationen äußert sich die Kommission uneindeutig.

Weltweit sind Menschen in vielen Staaten zutiefst verschiedener Meinung, wie das Lebensrecht des ungeborenen Kindes und das Selbstbestimmungsrecht der Frau abzuwägen sind. Umso bemerkenswerter ist es, dass der § 218 StGB ein Spiegel des gesellschaftlichen Ausgleichs ist. Wie sehr extreme Lösungen in dieser Frage Gesellschaften immer tiefer spalten und sich zum Nachteil des ungeborenen Lebens und der Rechte der Frau auswirken, lässt sich z.B. in den USA seit der sogenannten Roe v. Wade-Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (1973) beobachten.

Hinzu kommt: Die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen würde der schrecklichen Praxis geschlechtsselektiver Abtreibungen Tür und Tor öffnen. Diese ist in mehreren Regionen der Erde Realität. In Deutschland sollte sie niemals legal sein.

Umso wichtiger ist, dass die Bundesregierung den Empfehlungen der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin nicht folgt und den gesellschaftlichen Kompromiss in unserem Land nicht aufkündigt.

Wir schließen uns vollumfänglich den diesbezüglichen Äußerungen des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Dr. Georg Bätzing, sowie der Präsidentin des Deutschen Caritasverbandes, Eva-Maria Welskop-Deffaa, vom 15. April 2024 an.

Als Vorstand der ESGD wissen wir um die Not, die eine Schwangerschaft für Frauen bedeuten kann. Allen Frauen, die in einer solchen Notlage sind, gilt unser Mitgefühl. Sie haben Anspruch auf wirksame Maßnahmen der Hilfe und Unterstützung durch die Gesellschaft. Zugleich sind wir überzeugt: Menschliches Leben beginnt nicht erst mit der Geburt, und das ungeborene Kind genießt kein abgestuftes Menschenrecht in verschiedenen Phasen der Schwangerschaft.

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Die Edith-Stein-Gesellschaft Deutschland e.V. wurde 1994 in Speyer gegründet. Oberstes Ziel der ESGD, der heute etwa 350 Personen angehören, ist es, das philosophische, pädagogische und religiöse Erbe Edith Steins zu erschließen und zu pflegen. Besondere Anliegen sind der christlich-jüdische und der deutsch-polnische Dialog. Edith Stein wird in der katholischen Kirche als Co-Patronin Europas verehrt. Die Jahrestagung 2024 der ESGD findet am Sitz des Europaparlaments in Straßburg statt. Kontakt: esgd@bistum-speyer.de

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