Erziehung und Bildung

Erziehung und Bildung - Grundgedanken der Pädagogik Edith Steins

Edith Steins Bildungsbegriff ist auch nach heutigen Maßstäben aktuell:

Es geht ihr um die „Bildung des ganzen Menschen mit all seinen Kräften und Fähigkeiten.“[1] Bildung ist für Stein ein Prozess, „nicht ein äußerer Wissensbesitz[2] Individualität, Freiheit und Verantwortung sind die zentralen Begriffe ihrer Bildungsidee.

In Abgrenzung zu gängigen Vorurteilen ihrer Zeit – auch in akademischen Kreisen – betont sie die Verstandesbildung auch für die Mädchen. Sie sollen zu „scharfem und klarem Denken“ geführt werden, alles andere wäre eine Benachteiligung für die Mädchen, die die Begabung hierfür haben.[3]

Für die Frau besteht nicht nur die Möglichkeit, sondern sogar die Notwendigkeit der Bildung, denn die Seele muss ein „feines Emp­finden und ein geschärftes kritisches Urteil bekommen.“[4]

Letztlich benötigen Frau und Mann eine Bildung, die nicht Wert auf eine enzyklopädische Sammlung von Wissen legt, sondern den Verstand so ausbildet, dass die Person den Anforderungen der Realität gerecht wird.[5]

Da jedem Menschen „ein Urbild dessen vorgezeichnet [ist], was er sein soll“[6] und „der einzelne Mensch nicht alles sein kann, was in der menschlichen Natur überhaupt an Möglichkeiten liegt“[7], kann man „Men­schen nicht zu einem für alle gleichen Ziel, nach einem allgemeinen Schema bilden“[8], sondern muss von einem individuellen Bildungsziel für den Einzelnen ausgehen. Dieses individuelle Bildungsziel sieht Stein als göttliche Bestimmung[9].

In einem ausgewogenen Verhältnis zur Individualität möchte Stein das Bildungsziel Gemeinschaftsfähigkeit sehen[10]. Bereits im Februar 1933 fordert sie „eine kritische Auseinandersetzung mit den kol­lektivistischen Auffassungen der Gegenwart“[11] und sieht im Gegensatz zu anderen Pädagogen ihrer Zeit die Bedrohung durch die faschistische Gemeinschaftsideologie klar.[12] Aus der für den Menschen konstitutiven Freiheit ergeben sich Möglichkeit und Notwendigkeit von Bildung.[13] Bildung ist die Voraussetzung, dass der Mensch ein Bewusstsein seines Könnens entwickelt und damit seine Freiheit realisiert.[14]

Alles, was eine Person wahrnimmt, ist ein Aufruf, es zu verstehen, und als Antwort freie Akte[15] zu tätigen. Der Aufruf wendet sich an die Vernunft und an die Freiheit, die Antwort hat den Charakter der Motivation. Die Person hat die Freiheit zu entscheiden, wie sie sich gegenüber dem, was an sie herantritt, verhält.[16] Damit ist es auch Sache der Freiheit, wie sich eine Person ihren Anlagen und auch gegenüber Bildungsangeboten verhält. Da es eine Frage der Freiheit der Person ist, ob sie einem Aufruf folgt oder nicht[17] und der Mensch für seinen Willen die volle Verantwortung hat[18], trägt der Mensch auch die volle Verantwortung für seine Bildung, die „Verantwortung, sich zu dem zu bilden, was er werden soll.“[19]

Dr. Cordula Haderlein
Literatur:
  1. Haderlein, Cordula: Individuelles Mensch-Sein in Freiheit und Verantwortung. Die Bildungsidee Edith Steins. Bamberg 2009; Beckmann, Beate, „Edith Stein: Pädagogik im Aufstieg vom Natürlichen zum Übernatürlichen“, in: Katholische Bildung 1 (2002) 103. Jg., 14-26
  2. Raschke, René: Überlegungen zu einem Bildungsbegriff im Anschluss an das Personenverständnis im phänomenologischen Frühwerk Edith Steins, in: Die Bildung Europas, Eine Topographie des Möglichen im Horizont der Freiheit, hg. von Hanna-Barbara Gerl-Falkovitz / René Kaufmann, / Hans Rainer Sepp, Dresden 2012, S. 205;
  3. Raschke, René: Selbstverwirklichung des Menschen. Edith Steins philosophisches Bildungsverständnis und ihr Beitrag zur pädagogischen Praxis, in: Andreas Speer (Hrsg.), „Alles Wesentliche lässt sich nicht schreiben.“ Leben und Denken Edith Steins im Spiegel ihres Gesamtwerkes, Freiburg 2016, S. 512-537.
Verweise auf die Edith Stein Gesamtausgabe
  1. ESGA 16, S. 5
  2. ESGA 16, S. 32
  3. ESGA 13, S. 195
  4. ESGA 13, S. 37
  5. ESGA 13, S. 38/39
  6. ESGA 16, S. 5
  7. ESGA 16, S. 82
  8. ESGA 14, S. 16
  9. ESGA 14, S. 15
  10. ESGA 14, S. 18
  11. ESGA 2, Brief 241
  12. ESGA 16, S. 21
  13. ESGA 16, S. 75
  14. ESGA 14, S. 79
  15. ESGA 11/12, S. 145
  16. ESGA 11/12, S. 369/370
  17. ESGA 10, S. 109
  18. vgl. ESGA 8, S. 130
  19. ESGA 14, S. 16